Liebe Kundinnen und Kunden,
die Landesregierung hat zwischenzeitlich mit der 5. Eindämmungsverordnung weitreichende Lockerungen im täglichen Leben beschlossen. So können Geschäfte, Friseure wieder öffnen, Kontaktbeschränkungen wurden gelockert.
Der Pandemiestab des WAZV hat entschieden, dass auch beim Verband nach und nach Lockerungen im Tagesgeschäft erfolgen:
– Die Verbandsgeschäftstelle bleibt bis 31.05.2020 geschlossen, die Annahme von Bargeld wird weiterhin ausgesetzt.
– Ab 25.05.2020 erfolgt wieder die Abfuhr von Kleinkläranlagen.
– Ab 25.05.2020 erfolgt wieder der Wechsel von Kaltwasserzählern. Einzelheiten dazu in Kürze.
– Die Abnahme der Rückflussverhinderer wird bis zur Sitzung der Verbandsversammlung am 09.06.2020 ausgesetzt.
– Ab 01.06.2020 öffnet, vorbehaltlich entgegenstehender Regelungen der Landespolitik, die Verbandsgeschäftsstelle wieder für den Besucherverkehr. Bitte haben Sie Verständnis, dass auf die Einhaltung der Sprechzeiten (Die 09-12, 13-18 Uhr, Do 09-12, 13-16 Uhr) bestanden wird. Zu allen anderen Zeiten bleibt die Geschäftsstelle geschlossen.
– Für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 09.06.2020 erarbeitet der WAZV momentan ein Hygienekonzept, unter welchen Voraussetzungen diese durchgeführt werden kann. Zur Einhaltung von Mindestabständen zum Schutz der Teilnehmer wird es Zutrittsbeschränkungen geben. Einzelheiten dazu in Kürze.
In Abhängigkeit etwaiger Maßnahmen der Landesregierung (6. Eindämmungsverordnung), mit denen ab 27.5.2020 zu rechnen ist, erfolgen weitere Lockerungen ab 08.06.2020.
Bleiben Sie gesund !
Ihr WAZV „Bode-Wipper“