Site Overlay

Informationspflichten

In der EU-Richtlinie vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser-Richtlinie) wurden in Artikel 17 und Anhang IV die Informationspflichten der Versorger für die Verbraucher deutlich erweitert. Die Neufassung der Trinkwasserverordnung  hat diese Informationspflichten in den §§ 45 und 46 TrinkwV übernommen, so dass seit Inkrafttreten der Neufassung die in Kapitel 3 aufgelisteten Informationen durch den Wasserversorger zur Verfügung gestellt werden müssen.

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Informationen nach §§ 45 und 46 TrinkwV in deinem Dokument herunterzuladen.