Informationen über Auftragserteilungen
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € netto
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € netto
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten.
Nach § 30 UVgO hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf seiner Internetseite oder auf Internetportalen zu informieren, wenn bei
- Beschränkten und freihändigen Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € netto
übersteigt. Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten.
| Nummer | Inhalt | Datum Zuschlagserteilung | Download |
