Liebe Kundinnen und Kunden,
zurzeit kommen wieder vermehrt Anfragen zum Ausleihen eines Standrohres zu Zwecken der Befüllung von Swimmingpools.
Aufgrund vermehrter Schwierigkeiten wurde entschieden, dass die bisherige Verwaltungspraxis eingestellt wird und keine Standrohre mehr zu Zwecken der Poolbefüllung ausgegeben werden.
Grund ist ausschließlich der unsachgemäße Gebrauch der Standrohre. Dies betrifft insbesondere das Aufsetzen des Standrohres, das Öffnen der Hydranten (durch unsachgemäßes Öffnen kommt es zu Druckstößen im Netz und damit zu Rohrbrüchen) sowie das nicht fachgerechte Schließen der Hydranten und damit unnötigen Wasserverlusten.
Diese Maßnahme ist erforderlich, da der Verursacher solcher Schäden, die zu Lasten aller gehen, nur sehr schwer – in den meisten Fällen gar nicht – festgestellt werden kann. Dazu darf nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich bei dem Leitungsnetz und ein Netz zur Lieferung von Lebensmitteln handelt.
Wer dennoch auf das zügige Befüllen seines Pooles/Schwimmteiches nicht verzichten will, kann dies beim WAZV entsprechend anmelden. Ein Mitarbeiter übernimmt gegen Erstattung der Fahrtkosten sowie einer Stundenpauschale das Befüllen.
Bleiben Sie gesund !
Andreas Beyer
Verbandsgeschäfstführer