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Rückflussverhinderer sind Pflicht !

Quelle:Volksstimme Staßfurt vom 14.06.2019

Der WAZV informiert seit 2016 in regelmäßigen Abständen über die Pflicht zum Einbau eines Rückflussverhinderers. Diese haben die Aufgabe, das öffentliche Netz vor Verunreinigungen durch z.B. Rücksaugen, Rückdrücken etc. zur vermeiden. Das sollte im Interesse aller Kunden sein. Dazu informiert der WAZV auch, wann in welchem Ort die Zähler gewechselt werden (zuletzt in der Wasserzeitung im Mai 2019).

Aktuell wechselt der WAZV in Groß Börnecke die Zähler. In diesem Jahr sind weitere Wechslungen in Hecklingen und Güsten geplant.

Über die Orte 2020 werden Sie rechtzeitig informiert.

Sofern sie in Groß Börnecke, Hecklingen, Güsten wohnen, nehmen Sie bitte dringend Ihre Kundenanlage in Augenschein und prüfen Sie, ob ein Rückflussverhinderer installiert ist. Ist dies nicht der Fall, holen Sie dies bitte bis zum Zählerwechsel nach, denn dann erfolgt die Abnahme kostenfrei mit dem Zählerwechsel. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und unnötige Kosten.