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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erklärt Beitragssatzung Gebiet II für unwirksam

 

Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt – 4. Senat – hat ohne mündliche Verhandlung am 21. Oktober 2014 beschlossen:

 

„Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen Schmutzwasserentsorgung im Gebiet 2 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ vom 18. Dezember 2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26. März 2013 wird für unwirksam erklärt“.

Nachdem nunmehr die Beschlussbegründung vorliegt, wird das Ergebnis ausgewertet und der weitere Verfahrensweg abgesteckt. In erster Konsequenz des Beschlusses hat der WAZV „Bode-Wipper“ alle laufenden Beitragsverfahren, also Verfahren, bei denen die Beitragsbescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind, von Amtswegen aufgehoben und wird etwaig gezahlte Beiträge erstatten. Allerdings werden die Grundstückseigentümer nach Wirksamkeit der nun zu erarbeitenden Satzung mit Beitragsbescheiden in voraussichtlich mindestens selber Höhe rechnen müssen.