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Niederschlagswasserentsorgung Abwasser Gebiet II

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 18.05.2019

Dazu zwei Hinweise: Der WAZV geht nicht davon aus, dass das Gutachten des AZV aus dem Jahre 2013 fehlerhaft ist. Vielmehr ist anzunehmen, dass sich aufgrund der trockenen Sommer die Grundwasserflurabstände geändert haben, was auch Auswirkungen auf die anschließbaren Flächen hat. Daher soll das Gutachten ein Update erfahren. Sollten solche „roten“ Flächen zukünftig zu „grün“ werden (es darf also versickert werden), fallen nicht nur die Flächen, sondern auch die Kosten aus der Gebührenkalkulation. Demnach kann es „für den Rest“ nicht teuerer werden, da die Kosten über Umlage der Gemeinden oder durch Einleitentgelt für freiwillige Einleitung umgelegt werden. Daher ist vollkommen unverständlich, warum dadurch Leute in „wirtschaftliche“ Nöte kommen sollen. Das ist schlechtweg Panikmache und falsch!