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Richtigstellung zum Artikel „Nun lässt man langsam aber sicher die Katze aus dem Sack!“

In den „Egelner Mulde Nachrichten“ vom 04.02.2014 war nachfolgender Artikel eines Verbandsgemeinderates zur Problematik der Niederschlagswasserbeseitigung zu lesen:

Dieser Artikel bedarf der dringenden Richtigstellung:

Es ist korrekt, dass der WAZV ein sog. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept bis zum 01.04.2014 zu erarbeiten hat. Rechtsgrundlage ist § 79 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erläutert, wie in dem Gemeindegebiet das Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen beseitigt wird. In dem Konzept sind die vorhandenen und geplanten öffentlichen Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung sowie die Teile des Gemeindegebiets anzugeben, die gegenwärtig an eine öffentliche Einrichtung angeschlossen sind oder zukünftig an eine solche Einrichtung angeschlossen werden sollen.

Selbstverständlich betrifft dies auch ausschließlich die Gemeinden des ehemaligen AZV „Bodeniederung“ (jetzt Gebührengebiet 2). Im Bereich des Gebührengebietes 1 ist der WAZV für die Beseitigung des Niederschlagswassers nicht zuständig – dies obliegt den Gemeinden selbst (solche Studien liegen sowohl für Staßfurt als auch für Güsten seit Jahren vor) . Der Ortsteil Cochstedt der Stadt Hecklingen ist zudem nicht Mitglied des WAZV „Bode-Wipper“. Daher ist der Verband auch hier nicht zuständig.

Die Versickerungsstudie des Büros Buchholz & Partner wurde im August 2013 vom Verband in Auftrag gegeben, um die Vorgaben des Urteils des OVG LSA vom 25.08.2013 umzusetzen, nämlich die Gebiete für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr gesondert zu kalkulieren, in den eine Versickerung grundsätzlich nicht möglich ist.

Die Versickerungsstudie ist eine Arbeitsgrundlage und nicht Rechtsgrundlage für einen Anschluss- und Benutzungszwang. Eine abschließende Beurteilung, ob und inwiefern Grundstücke der zentralen Niederschlagswasserbeseitigungspflicht unterliegen, wird immer unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden sein.

Fiskalische Gründe, wie man dem Verband direkt unterstellt, sind kein Argument für die Durchsetzung eines Anschluss- und Benutzungszwangs. Die habe ich bereits mehrmals geäußert und werde von dieser Meinung auch nicht abrücken.

Letztendlich ist unverständlich, warum der Verband „die Katze aus dem Sack lässt“. Das Gutachten liegt seit Ende Oktober 2013 vor und wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des AZV i.A. am 04.11.2013 öffentlich vorgestellt. Selbiges erfolgte in der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZV am 10.12.2013. Der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ liegt die Versickerungsstudie seit Dezember 2013 vor. Eine gemeinsame Erörterung mit dem OBM von Staßfurt, dem VGBgm. Egelner Mulde, dem Bürgermeister von Hecklingen, dem Verband und dem Vorstand der Bürgerinitiative fand am 14.01.2014 statt. Daher kann von „die Katze aus dem Sack“ nicht die Rede sein.  Ich habe auch niemals geäußert, dass es in Bezug auf das Niederschlagswasser keine Pläne gibt. Bereits im Abwasserausschuss der Verbandsgemeinde Egelner Mulde am 29.10.2013 hatte ich informiert, dass eine entsprechende Studie erarbeitet worden ist.

Daher weise ich den Artikel vollumfänglich zurück und distanziere mich von den Inhalten.

Staßfurt, den 05.02.2014

 

Andreas Beyer, Verbandsgeschäftsführer