Die Regierungskoalitionen aus SPD und CDU haben sich am 22.10.2014 dahingehend geeinigt, dass die sog. „Staßfurter Lösung“ in das neue Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen werden soll. Demnach sollen Grundstücke, die bereits aufgrund einer nicht wirksamen Satzung bestands- oder rechtskräftig veranlagt worden sind, unter gewissen Voraussetzungen von einer erneuten Beitragserhebung freigestellt werden. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Grundstückseigentümer, die vor vielen Jahren Ihren Beitrag bereits entrichtet haben, nochmals veranlagt werden.
Damit würde der Gesetzgeber dem Vorschlag, den die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden Staßfurt, Hecklingen und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, den Vertretern der Verbandsmitglieder und dem Vorstand der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ am 14. August 2014 in Hecklingen erarbeitet haben, folgen. Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes hat zudem mit großer Mehrheit am 22.09.2014 und 21.10.2014 diesen Vorschlag beschlossen und als politisches Signal verstanden.
Unterstützt wurde dieser Vorschlag durch den Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt, indem dieser im Rahmen der öffentlichen Anhörung am 02. Oktober 2014 dem Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt wurde. Weitere Unterstützung erfolgte durch rund 14.000 Unterschriften der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“.
Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 30.10.2014