Site Overlay

Bundesverwaltungsgericht bestätigt „besonderen Herstellungsbeitrag“

Hinweis: Sowohl im Gebiet I als auch im Gebiet II wurden der besondere Herstellungsbeitrag bereits erhoben, sodass die Entscheidung des BVerwG keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ hat.

Quelle: Volksstimme vom 16.04.2015