Hinweis: Sowohl im Gebiet I als auch im Gebiet II wurden der besondere Herstellungsbeitrag bereits erhoben, sodass die Entscheidung des BVerwG keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ hat.
Hinweis: Sowohl im Gebiet I als auch im Gebiet II wurden der besondere Herstellungsbeitrag bereits erhoben, sodass die Entscheidung des BVerwG keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ hat.