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Bekommen Kunden im Gebiet II Geld zurück ?

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 01.07.2020

Schon Sepp Herberger sagte „Ein Spiel dauert 90 Minuten (und der Ball ist rund)“. Aktuell ist gerade Halbzeit und es steht 1:0 für den AZV. Es ist unverantwortlich, welche Luftschlösser mit diesen Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt gebaut werden.

Zum Urteil liegt nicht mal die Begründung vor, geschweige denn, dass es Rechtskraft erlangt hat. Also einfach abwarten und die Gerichtsbarkeit respektieren, wäre der richtige Weg. Was ist, wenn der Salzlandkreis auf Weisung in die zweite Instanz geht und das Oberverwaltungsgericht die Sache anders entscheidet (der Weg zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht eröffnet) ?

Und ob der WAZV im Falle der Übertragung „Gebührenjojo“ spielt und die Gebühr für 3 Jahre auf 2,34 €/m³ senkt, um diese danach wieder um 50 % zu erhöhen, entscheidet am Ende immer noch die Sitzung der Verbandsversammlung des WAZV.

Genau solche Szenarien wurden seit Übertragung der Aufgaben von den Gemeinden des AZV auf den WAZV zum 01.01.2011 vermieden.

Auch dürften am Ende der Abwicklung keine 3,15 Millionen Euro (exkl. Gebührenrückzahlung) zur Verfügung stehen. Der Betrag dürfte sich eher auf eine Summe zwischen 2,1 – 2,2 Millionen belaufen.