Die Sitzung der Verbandsversammlung hat am 29.09.2015 wieder wichtige Beschlüsse gefasst. So wurde der Jahresabschluss 2014 festgestellt (Jahresüberschuss insgesamt 530 T€) sowie über die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen. Darüber hinaus erhielt der Verbandsgeschäftsführer die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014. Die Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Weiterhin wurde die erste Änderung der zentralen Schmutzwassergebührensatzung im Gebiet II beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist, dass die sog. „Zisternenregelung“ nicht mehr möglich ist. Demnach konnten Grundstücke, die regenwasserseitig angeschlossen sind, jedoch einen Teil des Regenwassers in einer Zisterne auffangen, mit 50 % von der Gebühr befreit werden. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Insgesamt betrifft dies 54 Grundstücke im gesamten Verbandsgebiet. Der einstimmige Beschluss (unter Enthaltung der Verbandsgemeinde „Egelner Mulde“) war erforderlich geworden, da das Verwaltungsgericht Magdeburg diese Regelung beanstandet hat.