Site Overlay

Abwicklungskosten des AZV sind nicht gebührenfähig !

Hinweis: Anders, als von der Bürgerinitiative behauptet, gehen die Kosten für die Abwicklung nicht in die Gebührenkalkulation des WAZV „Bode-Wipper“ ein. Der AZV i.A. verfügt über einen eigenständigen Wirtschaftsplan und erarbeitet einen eigenständigen Jahresabschluss. Kosten, die durch die Abwicklung entstehen, werden durch etwaige Einnahmen gedeckt bzw. mindern das vorhandene Bankguthaben. Sollte das Bankguthaben nicht ausreichend sein, müssen Defizite durch Umlagezahlungen ausgeglichen werden.

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 26.11.2016