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Abschlagssenkungen für Gewerbekunden

Liebe gewerblichen Kundinnen und Kunden,

durch die Zweite Verordnung ­ über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ­ SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt ­wurde festgelegt, dass viele von Ihnen Ihre Betriebe schließen oder den Betrieb auf ein Minimum runterfahren mussten.

Neben den fehlenden Einnahmen, schmerzen natürlich auch die Fixkosten, die weiter laufen.

Der WAZV lässt sie in dieser Situation buchstäblich nicht auf dem Trockenen sitzen und möchte ein Zeichen setzen:

Gewerbetreibende, deren Wasserverbrauch aufgrund der Corona-Krise massiv eingebrochen ist (z.B. Restaurants, Hotelgewerbe, Wellness etc.) haben die Möglichkeit, die Teilbeträge für Wasser- und Abwasser auf ein Minimum (Höhe der monatlichen Grundgebühr) senken zu lassen. Dies kann telefonisch unter 03925/9257-0 oder per Mail an info (at) bode-wipper.de erfolgen und ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Ihr Kundenkonto weist keinen Rückstand auf
  2. Es wird nachvollziehbar dargelegt, warum der Verbrauch gesunken ist bzw. sinkt
  3. Sie sind kein Kunde, der monatlich abgerechnet wird.

Für Kunden, die Ihre monatlichen Abschläge durch Lastschrift einziehen lassen, gilt diese Regelung vom 01.05. – 31.07.2020. Leider ist es durch den bereits vorbereiteten Lastschriftlauf nicht mehr möglich, die Abschläge zum April zu senken.

Für Kunden, die Ihre monatlichen Abschläge überweisen, gilt diese Regelung zunächst vom 01.04.-30.06.2020.

Bleiben Sie gesund !

 

Ihr WAZV „Bode-Wipper“