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Und täglich grüßt das Murmeltier

 

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 16.12.2014

Immer wieder wirft die Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ dem Verband und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden vor, gegen § 11 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zu verstoßen. Bereits am 11.07.2013 hat der WAZV „Bode-Wipper“ eine entsprechende Anfrage an die BI abschließend beantwortet:

……. Somit gilt die Generalregelung des § 11 III GKG LSA:

 

(3) Der Vertreter einer kommunalen Gebietskörperschaft ist an die Beschlüsse des ihn entsendenden Verbandsmitglieds gebunden. Er hat die ihn entsendende Vertretung über alle wesentlichen Angelegenheiten des Zweckverbandes zu unterrichten.

 

Der Gesetzgeber hat hier ausdrücklich am imperativen Mandat festgehalten. Der Vertreter der Mitgliedsgemeinde ist also an die Weisungen des ihn entsendenden Verbandsmitgliedes gebunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Einzelfall von den jeweiligen Gemeinderäten der Verbandsmitglieder entsprechende Beschlüsse gefasst und Weisungen erteilt werden müssen.

Die Verbandsmitglieder sind in ihrer Entscheidung frei, wie groß der Entscheidungsspielraum ihres Vertreters jeweils sein soll. Daher können die Verbandsmitglieder ihren Vertreter insbesondere auch ein sog. „freies Mandat“ erteilen. Die Frage des weisungsgebundenen Abstimmens ist also ausschließliche Angelegenheit der Mitgliedsgemeinde. 

Der Verband setzt positiv voraus, dass die Vertreter der Mitgliedsgemeinden durch diese entsprechend legitimiert sind oder in der Angelegenheit frei abstimmen dürfen. …“ 

Dies bedeutet, dass im Einzelfall der Vertreter des Mitgliedes in wesentlichen Angelegenheiten ein weisungsgebundenes Mandat erhalten kann. So u.a. erfolgt bei der Abstimmung zur Nichtheranziehung von Abwasserbeiträgen im Gebiet II (Beschluss 13/2014). Hat das entsendete Mitglied kein weisungsgebundenes Mandat, so ist es frei in seinem Abstimmungsverhalten und lediglich zur Information verpflichtet.

Diese Rechtsauffassung haben sowohl die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises als auch des Umweltministerium bestätigt. Hierüber hat die Volksstimme in ihrer Ausgabe vom 11.12.2013 ausführlich berichtet.

Klick zum Beitrag der VS vom 11.12.2013

Ich bitte um Verständnis, dass aus diesem Grunde wird der Verband keine weiteren Anfragen zur Auslegung des § 11 Abs. 3 GKG LSA beantworten wird.

 

Andreas Beyer, Verbandsgeschäftsführer

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 18.12.2014