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Aus der „Egelner Mulde“

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 10.12.2020

Anmerkung: Bei den genannten Firmen handelt es sich um Kunden mit erhöhter Abnahmemenge. Über das Verbrauchsverhalten dieser genannten Firmen wurde nicht gesprochen.
Zum Thema „soziale Variante“: Dieses Thema lässt sich beim Wähler immer gut verkaufen. Aber was ist die Kehrseite der Medaille?
Bei dieser Variante profitieren ca. 43 % der Abnehmer (Gruppe A – Verbrauch in Summe 198.500 m³ p.a.), nämlich die, die einen Verbrauch < 60 m³ pro Jahr haben. Diese 43 % der Abnehmer refinanzieren aber die Kosten nur zu rund 9 %.
Im Umkehrschluss refinanzieren die übrigen 57 % der Abnehmer (Gruppe B – Verbrauch in Summe 1.967.500 m³ p.a.) die restlichen 91 % der Kosten und werden mit der sozialeren Variante bestraft, obwohl die Kleinstverbraucher dieselbe Vorhalteleistung in Anspruch nehmen (nämlich ca. 8 m Leitung pro Person)?
Wenn diese Abnehmergruppe B zukünftig nur 1 % weniger Wasser verbraucht, muss Abnehmergruppe A schon 10 % mehr verbrauchen, um dieses Absatzdefizit auszugleichen.
Man begibt sich also bei der Finanzierung der Trinkwasserkosten in die Hände derer, die sich nur zu 9 % an den Kosten beteiligen.
Werden Minderabsätze nicht kompensiert, werden die Gebühren schon aus diesem Grund steigen. Als Faustfomel: Je 50.000 m³ geringeren Absatz p.a. steigt die Gebühr um 2-3 Cent.
Eine echte soziale Variante wäre gewesen, auch im Trinkwasser die Grundgebühr nach Wohneinheiten abzurechnen. Dann hätten alle Verbrauchsgruppen profitiert (Einsparung ca. 13 – 21 %). Die Grundgebühr wäre auf 8 Euro und der Trinkwasserpreis auf 1,08 €/m³ gesunken. Bei dieser Variante würden 4 Personenhaushalte 92 €, 3 Personen 72 €, 2 Personen 52 € und 1 Personenhaushalte 32 € günstiger fahren, als bei der Erhöhung der Mengengebühr wie vorgeschlagen.
Vergleich Grundgebühr nach Wohneinheiten vs. Senkung der Grundgebühr nach Zählergröße