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Niederschlagswasserentsorgung Abwasser Gebiet II

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 25.11.2023

Es ist kein Geheimnis, dass innerhalb der Gebiete, wo eine Versickerung grundsätzlich ausgeschlossen ist, auch Grundstücke liegen, bei denen dies möglich ist. Voraussetzung ist, dass GEEIGNETE Versickerungsanlage/n vorhanden ist/sind – und damit ist nicht das Fallrohr auf einem Stück grün gemeint, sondern eine Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“).
Das Oberverwaltungsgericht hat bereits 2013 auch ausdrücklich festgestellt, dass eben KEINE grundstücks- sondern quartiersweise Betrachtung erforderlich ist. Ob nun 81 Grundstücke bei über 2.400 angeschlossenen Grundstücken (3,4 %) repräsentativ sind, kann offen bleiben. Mit der Änderung des Wassergesetzes im nächsten Jahr könnten alle bisherigen Gutachten obsolet sein.