Quelle: Volksstimme Salzland vom 12.11.2024
Zur Einordnung: Der WAZV hat im besagten Gebührenstreitverfahren um richterlichen Hinweis gebeten, wie das Verwaltungsgericht die Regelung beurteilt. Die Hinweise wurden mit der oberen Kommunalaufsicht erörtert, worauf es von dieser Hinweise in Form einer Rundverfügung gab.
Diese Informationen liegen allen Vertretern vor. Die Änderung der Satzung ist Aufgabe der Verbandsversammlung und nicht des Geschäftsführers, da dieser kein Stimmrecht in der Sitzung der Verbandsversammlung hat.
Es ist zwischen der Vertretern bereits abgesprochen, dass die Sach- und Rechtslage im nächsten Stadtrat der Stadt Staßfurt besprochen und der vorliegende Antrag von der Stadt Hecklingen und Verbandsgemeinde „Egelner Mulde“ auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung gesetzt wird.