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Diskussion um AZV-Guthaben

Quelle: Volksstimme Staßfurt vom 23.08.2017

Anmerkung: Der WAZV „Bode-Wipper“ entscheidet nicht darüber, in welcher Form eine Schlussverteilung stattfindet. Diese Entscheidung obliegt den Mitgliedsgemeinden des AZV „Bodeniederung“ in Abwicklung. Demnach ist auch das Stimmenverhältnis des AZV „Bodeniederung“ (Egelner Mulde 4 Stimmen, Hecklingen 3 Stimmen, Staßfurt 2 Stimmen, Aschersleben 1 Stimme) maßgebend.