Bericht aus der heutigen Volksstimme Salzland von René Kiel.
Zur Klarstellung:
Bei dem Tagesordnungspunkt 8 „Informationen Stand Trinkwasserversorgungskonzept 2070+“, der (wie der TOP 9 „Informationen Stand Kommunalabwasserrichtlinie“) ein reiner Information TOP war, ging es ausschließlich darum, die letzten 5 Jahre Revue passieren zu lassen und um einen Ausblick in die nächsten 5 Jahre inkl. auf die bevorstehende Gebührenkalkulation ab 2027. Daher gab es wohl doch einen neuen Stand.
Zu solchen Informationen ist der Geschäftsführer nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet – erfolgt übrigens u.a. auch jährlich in den Risikoberichten des Verbandes zum Jahresabschluss 
